Eine wesentliche Aufgabe empirischer Forschung ist es, Zusammenhänge zwischen Eigenschaften der Gegenstände im Gegenstandsbereich festzustellen. Solche Zusammenhänge werden i.a. mit Mitteln der Aussagenlogik formuliert. Im Prinzip können alle Relationen der Aussagenlogik vorkommen; aber einige sind von besonderem methodologischem Interesse.

Wählt man den induktiven Ansatz, so entnimmt man aus der zu untersuchenden Population eine Stichprobe und legt eine Wahrheitswerttafel für zwei Eigenschaften an, deren Beziehung man feststellen will. Sie hat folgende allgemeine Form:

Verteilung von zwei Eigenschaften
Kriterien
Individuen      ╲
Eigenschaft 1Eigenschaft 2vorkommend
...ww.
...wf.
...fw.
...ff.

Diese Tabelle füllt man wie folgt aus:

  1. Die beiden untersuchten Eigenschaften – und zwar spezifische Eigenschaften – schreibt man in die mittleren Spalteneingänge der Tabelle.
  2. In die Zellen dieser Spalten setzt man die logisch möglichen Kombinationen der beiden Eigenschaften in einem Individuum der Stichprobe, nach dem oben angegebenen Muster. Dabei bedeuten ‘w’: “Individuum hat Eigenschaft” und ‘f’: “Individuum hat Eigenschaft nicht”.
  3. In den Zeileneingängen führt man die Individuen aus der Stichprobe auf, welche die betreffende Kombination aufweisen. (Diese werden durch empirische Forschung festgestellt; d.h. in einer solchen Tabelle stehen in den Zeileneingängen ausnahmsweise keine Klassifikationskriterien.)
  4. In die Zellen der letzten Spalte schreibt man 'w', falls im Zeileneingang mindestens ein Individuum erscheint (Kombination kommt vor), sonst jedoch 'f' (Kombination kommt nicht vor).
  5. In der letzten Spalte der Tabelle ergibt sich ein Muster aus 'w' und 'f'. Man ermittelt nun den durch dieses Muster definierten Junktor. Mit diesem kann man schließlich den Zusammenhang zwischen den beiden Eigenschaften formulieren.

Angenommen die untersuchten Individuen sind Sprachen und die interessierenden Eigenschaften sind das Vorhandensein von Nasalvokalen und von lexikalischem Ton in einer Sprache. Dann kann die Tabelle wie folgt aussehen:

Verteilung von zwei phonologischen Eigenschaften
Eigenschaft
Sprachen      ╲
Nasalvokalelexikal. Tonvorkommend
Baulewww
Französisch, Polnischwfw
Chinesisch, Yukatekischfww
Deutsch, Hawaiisch, Huaffw

Hier ergibt sich, daß jede logisch mögliche Kombination der Eigenschaften auch tatsächlich in mindestens einer Sprache vorkommt. Das bedeutet, daß zwischen den beiden Eigenschaften kein Zusammenhang besteht.

Interessieren wir uns nun für die Verteilung der beiden Eigenschaften ‘hat Genus’ und ‘hat Zahlklassifikation’ über die Sprachen der Welt. Wir bekommen eine Tafel wie die folgende:

Zusammenhang von Genus und Zahlklassifikation
Eigenschaft
Sprachen      ╲
GenusZahlklassifikationvorkommend
wwf
Deutsch, Französischwfw
Chinesisch, Yukatekischfww
Türkischffw

Diese Verteilung von Wahrheitswerten definiert die Exklusion. Informell ausgedrückt: Genus und Zahlklassifikation schließen einander in einer Sprache aus. Eine solche empirisch-induktiv festgestellte Beziehung zwischen zwei Eigenschaften kann auf Zufällen in der Stichprobe oder sogar in der Population beruhen. Andernfalls weist sie auf einen inneren Zusammenhang der beiden Eigenschaften hin.

‘Genus und Zahlklassifikation schließen einander in einer Sprache aus’ hat an diesem Punkte der Untersuchung den Status einer Hypothese. Angenommen nun, weitere Untersuchungen – möglichst mit unabhängigen Methoden – können diese Hypothese nicht falsifizieren. Dann bestätigt sich die Vermutung des Zusammenhangs. Diesen versucht man nun theoretisch zu begründen und somit die Hypothese zum Theorem zu erheben. Im Falle der Exklusion kann eine komplementäre Verteilung der Eigenschaften über die Sprachen vorliegen. Dies würde dann darauf hindeuten, daß die beiden Eigenschaften (evtl. in einem sehr abstrakten Sinne) Varianten voneinander sind und eine ähnliche Funktion erfüllen. Tatsächlich haben Linguisten schon sowohl für Genus als auch für Zahlklassifikation die Funktion der Individuation des (durch das so klassifizierte Substantiv bezeichneten) Gegenstands geltend gemacht.

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