Ein schriftliches Werk zu bibliographieren heißt, diejenigen seiner Merkmale systematisch aufzunehmen, welche es in einem beliebigen, vor allem jedoch einem professionellen (bibliothekarischen, buchhändlerischen, wissenschaftlichen) Zusammenhang identifizieren. Das sind, vereinfacht gesprochen, solche Daten wie Autor, Titel, Jahr, Verlag. Sie heißen bibliographische Daten. Eine bibliographische Angabe in einer wissenschaftlichen Arbeit inkl. einer studentischen Hausarbeit erfüllt nicht in erster Linie einen apologetischen oder dekorativen Zweck für den Autor, sondern sie ist in erster Linie ein Dienst am Leser: Diesen soll sie in die Lage versetzen, sich das vom Autor gemeinte Werk selbst zu beschaffen. Die bibliographische Angabe muß es also einem Bibliothekar oder Buchhändler ermöglichen, genau das gemeinte Werk zu identifizieren.

Es herrscht große Variation unter den Schriftwerken, so daß für das zweckmäßige Bibliographieren zahlreiche Zweifelsfälle entstehen. Und andererseits bestehen in diesem Bereich Normen, an welche es je nach Zielsetzung tunlich ist, sich zu halten. Leider sind es in der Tat mehrere Normen, manchmal auch bloß mehr oder minder weit verbreitete und wohlbegründete Konventionen. Hier hat man je nach Kontext, in dem man arbeitet, und nach verfolgtem Zweck die richtige Norm auszuwählen; nicht selten wird sie einem auch oktroyiert. Wie immer, wenn Varianten bestehen und die Wahl zwischen ihnen nicht rational begründbar ist, herrschen individuelle Vorlieben, die mit Zähnen und Klauen verteidigt werden.

In Deutschland herrscht die DIN 1505 über die “Titelangabe von Dokumenten”,1 die für Bibliothekare maßgeblich ist und jedermanns Beachtung verdient. Ein Student muß jedoch nicht alles beachten, was ein Bibliothekar beachten muß. Die folgende Darstellung fußt auf der DIN 1505 sowie teilweise auf Konventionen, die im Fach Sprachwissenschaft üblich sind. Da dieses Fach jedoch zwischen den logischen, den Geistes- und den Naturwissenschaften steht, sind seine Konventionen ziemlich allgemein brauchbar.

Im folgenden wird der Versuch gemacht, wesentliche Aspekte des Bibliographierens von nebensächlichen zu unterscheiden. Das Wichtigste ist zweifellos,

  1. daß man die zur Identifikation eines Werks unabdingbaren Informationen überhaupt aufnimmt, und zwar korrekt,
  2. daß man bestimmte Informationen nach ihrer Art bezeichnet bzw. voneinander unterscheidet,
  3. daß man dies für alle bibliographierten (und z.B. in einer Bibliographie aufgeführten) Werke konsistent tut.

Ad 1: Z.B. ist ein Buch ohne Angabe des Verlags nicht korrekt bibliographiert.
Ad 2: Z.B. hat man Autoren von Herausgebern zu unterscheiden, sonst gibt's Konfusion.
Ad 3: Wenn man z.B. den Titel eines Aufsatzes in Anführungszeichen setzt, dann tut man das für alle in einer Bibliographie aufgeführten Aufsätze, sonst gibt's Konfusion.


1 DIN 1505-1 (05/84): Titelaufnahme von Schrifttum; 1505-2 (01/84): Zitierregeln von Schrifttum; 1505-3 (12/95): Verzeichnisse zitierter Dokumente (Literaturverzeichnisse); 1505-4 (06/98): Titelaufnahme von audiovisuellen Materialien. Für die wissenschaftliche Arbeit sind vor allem Teil 2 und 3 relevant.

Weiter ...