Wir behandeln zuerst die Aufnahme eines Titels, also die einzelnen
bibliographischen Daten. Davon trennen wir
die typographische Darstellung, z.B. eines
Eintrags in einer Bibliographie.
Bibliographische Angaben
Wir gehen zunächst die bibliographischen Angaben einzeln durch und
kommen dann auf die allgemeinen Grundsätze der Titelaufnahme zurück.
Publizierte Literatur
Das Wichtigste, was man zuerst festzustellen hat, ist, ob das
Schriftwerk, das man bibliographiert, überhaupt publiziert ist. Dafür gibt's seit 1968
ein knallhartes Kriterium:Hat das Werk (bzw. bei unselbständigen Publikationen: das enthaltende selbständige Werk) eine ISBN bzw. ISSN,so ist es publiziert; andernfalls nicht. Die International Standard Book Number (ISBN) identifiziert ein einzelnes Buch, die International Standard Serial Number eine Reihenpublikation, z.B. eine Zeitschrift. Sie ist auf der Rückseite des Titelblatts abgedruckt.
Selbständige Publikation
Eine selbständige Publikation ist eine solche, die im physikalischen
Sinne selbständig ist, d.h. den Status eines Buchs hat.
Monographie
Eine Monographie ist ein Buch, das unter dem Namen seines Autors bzw. seiner Autoren veröffentlicht wird; sozusagen der einfachste Fall. Folgende Daten sind aufzunehmen:
- Autor: Nachname, Vornamen (unabgekürzt!) im Prinzip für
alle Autoren in der Reihenfolge, wie sie auf dem Titelblatt angegeben
sind. Freilich haben manche Bücher sehr viele Autoren, so daß für jeden
Bibliographierenden ein Abbruchpunkt kommt:
- Zwei Autoren werden immer vollständig genannt.
- Mehr als zwei Autoren muß man nicht vollständig aufzählen.
Stattdessen kann man den Namen des ersten Autors sowie ‘et al.’
(Abkürzung von lat. et alii “und andere”) schreiben.
- Erscheinungsjahr: Das ist das Jahr der letzten geänderten
Auflage. Danach kann es noch unveränderte Nachdrucke (engl. reprint) gegeben haben. Da sie aber
den Text und sogar die Paginierung
per definitionem
nicht verändern, sind sie bibliographisch irrelevant.
Manche mehrbändigen Werke erscheinen in einem mehrjährigen Zeitraum.
Dann nimmt man das Anfangs- und Endjahr auf.
- Titel und Untertitel: Sie sind im Prinzip vollständig
aufzunehmen. Umfangreiche Untertitel wie etwa bei Rückriem et al. 1980 kann man freilich –
mit “...” – kürzen.
- Bände: Hat das Werk mehrere Bände, hat
man zwei Möglichkeiten.
- Haben sie alle dieselben bibliographischen Daten, so
bibliographiert man das Gesamtwerk; dann gehört hinter den Untertitel
die Zahl der Bände.
- Haben sie unterschiedliche bibliographische Daten –
verschiedene Autoren, Untertitel, Erscheinungsjahre ... –, so
bibliographiert man jeden Band einzeln; dann wird die Nummer des
gemeinten Bandes im Zusammenhang mit dem Untertitel aufgenommen.
- Publikationsstelle: Sie hat im Falle eines Buchs zwei
Teile:
- Ort des Verlags (nicht des Autors!): Bis zu zwei Orte
nimmt man namentlich auf; sonst nennt man den ersten Ort gefolgt von
‘etc.’.
- Verlag: Den Ausdruck Verlag bzw. dessen
Äquivalent in anderen Sprachen läßt man weg, und auch den Vornamen des
Verlegers kann man abkürzen oder weglassen.
Manchmal wird ein Buch von mehreren Verlagen gleichzeitig
publiziert; dann hat man eine Folge von Publikationsstellen im
definierten Sinne.
- Reihe: Man gibt die Reihe an, ggf. abgekürzt, sowie die
Nummer des Buchs in der Reihe.
- Auflage: Wenn es die nicht-erste Auflage ist, gibt man sie
an. Bei geänderten Auflagen ist das unabdingbar; bei unveränderten
Auflagen und erst recht bei Nachdrucken ist es nur wichtig, wenn der
Verlag gewechselt hat.
Es folgen einige Angaben, die man für die eigene bibliographische
Dokumentation aufnimmt, die aber normalerweise nicht in Bibliographien
gesetzt werden:
- Original: Bei geänderten Auflagen, Übersetzungen oder weiteren
Ausgaben, die an ganz anderer Stelle erscheinen, verweist man zurück
auf die Originalausgabe.
- Rezensionen: Eine Rezension bibliographiert man im Prinzip wie einen Zeitschriftenaufsatz (s.u.). Die
bibliographische Angabe einer Rezension zu dem gerade aufgenommenen
Buch kann man unter dem Eintrag dieses Buchs machen, oder man kann die
Rezension als separaten Eintrag aufnehmen und auf diesen aus dem
Eintrag des rezensierten Buchs verweisen.
- Standort: Man verzeichnet, wo das Buch, ggf. mit welcher
Signatur, zu finden ist.
- Man nimmt i.a. keine Angaben über den Umfang des Buchs
auf (Bibliothekare tun das).
Im Gegensatz zu einer Monographieist ein Sammelband ein Buch, das nicht unter dem Namen seiner Autoren, sondern unter dem des Herausgebers bzw. der Herausgeber erscheint. Diese haben Aufsätze mehrerer Autoren (manchmal auch eines einzigen Autors) gesammelt und geben sie in einem einzigen Buch heraus. Darunter können natürlich auch
Aufsätze sein, die sie selbst verfaßt haben, so daß jemand gleichzeitig
Herausgeber eines Sammelbands und Autor eines der enthaltenen Artikel
sein kann. Die Titelaufnahme ist im Prinzip wie bei Monographien:
- Herausgeber: Name, Vornamen. Bei mehreren Editoren
verfährt man wie bei mehreren Autoren. Dahinter setzt man ‘(ed.)’ bzw.
bei mehreren ‘(eds.)’ (lat. editor, pl. editores
“Herausgeber”). In deutschem Kontext kann man auch ‘Hrsg.’ bzw.
‘Hrsgg.’ (oder ‘Hg.’ bzw. ‘Hgg.’) schreiben.
- Alles weitere wie bei §1.1.1.1.1.
- Fest- und Gedenkschriften wurden früher oft unter dem
Namen des Geehrten bibliographiert (und nicht selten erschienen die
Herausgeber auch gar nicht auf dem Titelblatt). Doch die Zeiten solcher
Pietät sind vorbei; sie werden wie normale Sammelbände behandelt.
- Essaybände sind Sammelbände, die nur Aufsätze eines einzigen Autors enthalten. Sie werden für die Zwecke der Titelaufnahme
wie Monographien behandelt. Ist der Herausgeber nicht mit dem Autor
identisch, so wird sein Name aufgenommen (“hrsg. v. N.N.”).
Zeitschriftenband
Eine Zeitschrift ist eine periodisch erscheinende Publikation, die Aufsätze enthält. Sie erscheint im einfachsten Falle
in Jahrgängen, so daß es pro Jahr einen Band (engl. volume)
gibt. Der Band kann übers Jahr, z.B. quartalsweise, in mehreren Heften
(Faszikeln, engl. issue) herausgegeben werden. Es kann sein,
daß jedes Heft einzeln paginiert ist; aber meistens
wird ein Band durchpaginiert. Die Zeitschrift wird von Personen oder
einer Institution herausgegeben und von einem Verlag veröffentlicht;
aber solche Daten bleiben normalerweise über mehrere Jahrgänge konstant
und werden nur von Bibliotheken aufgenommen.
Ein Band oder Heft einer Zeitschrift wird i.a. nicht als solcher/s
bibliographiert. Es ist möglich (aber nicht notwendig) bei einem sog.
Themenband bzw.Themenheft, d.i. ein Zeitschriftenband bzw. -heft
mit einem eigenen Herausgeber und Titel, folglich ein Sammelband. Dann
kann man wie bei §1.1.1.1.2 verfahren. Anstelle der Reihe gibt man dann
an: “= Zeitschrift Dingsda, Bd. sowieso”.
Handelt es sich bei dem Kongreß bzw. seiner Publikation um ein
einmaliges Ereignis oder ist die Tagung jedenfalls nicht als periodisch
stattfindendes Ereignis bibliographisch etabliert, so werden die Akten
(engl. proceedings) wie ein Sammelband separat unter ihren
Herausgebern bibliographiert. Regelmäßig stattfindende Kongresse werden
i.a. als Zeitschriften, ihre Akten als Zeitschriftenbände behandelt.
D.h. man braucht die Akten eines periodischen Kongresses nicht separat
zu bibliographieren; stattdessen dient der Name des Kongresses als Name
der Zeitschrift.
Unselbständige Publikation
Eine unselbständige Publikation ist physikalischer Teil einer selbständigen Publikation, also Teil eines Buchs. Es ist im allgemeinsten Sinne ein Aufsatz/Artikel. Die wichtigste Unterteilung ist nach der Art von selbständiger Publikation, von welcher der Artikel ein Teil ist.
Bei einem in einer Zeitschrift erschienenen Aufsatz nimmt man
folgende Daten auf:
- Autor: wie bei einer Monographie.
- Jahr: Das ist das Jahr des Jahrgangs der Zeitschrift.
Nicht selten liegt das tatsächliche Erscheinungsjahr (erkennbar am
Copyright) später; dieses kann man dann zusätzlich aufnehmen.
- Titel und Untertitel: wie bei einer Monographie.
- Publikationsstelle: Das ist hier der Name der Zeitschrift,
gefolgt von der Bandnummer. Das Heft gibt man nur an, wenn es separat
paginiert ist. Dann folgen die Seiten, welche der Aufsatz einnimmt. Den
Ort der Zeitschrift braucht man nur in
obskuren Fällen anzugeben.
Für den Anfang das Wichtigste an einem Sammelbandaufsatz ist, daß
man ihn überhaupt bibliographisch aufnimmt. Ein Sammelband ist nicht
als solcher zitierfähig, da die Herausgeber nicht die Autoren des
Textes sind; zitierfähig ist nur der einzelne enthaltene Aufsatz.
Bei einem Sammelbandaufsatz nimmt man folgende Daten auf:
- Autor, Jahr, Titel: wie zuvor.
- Publikationsstelle: Das ist in diesem Falle der
Sammelband. Diesen hat man jedenfalls separat aufgenommen. Für
technische Zwecke bzw. die persönliche Dokumentation genügt dann ein
Verweis auf den Sammelband in Kurzzitierform.
Steht diese Umgebung nicht zur Verfügung – z.B. in einer Bibliographie
–, so folgt an dieser Stelle die vollständige bibliographische Angabe
des Sammelbandes wie in §1.1.1.1.2 erläutert.
- Band, Seiten: Je nachdem, wie man einen mehrbändigen
Sammelband bibliographiert hat (s.o.), war die
Nummer des Bandes schon Teil der Publikationsstelle (der
bibliographischen Angabe des Sammelbandes); sonst kommt sie jetzt. Dann
die von dem Aufsatz eingenommenen Seiten.
- Original: Nicht selten wird ein zuvor schon an anderer
Stelle – typischerweise in einer Zeitschrift – oder in anderer Sprache
erschienener Aufsatz noch einmal in einen Sammelband aufgenommen. Dann
nimmt man für die eigene bibliographische Dokumentation einen Verweis
auf das Original auf. (Zitieren kann man jede der beiden Ausgaben.)
Auch Aufsätze in einem Essayband sind im Prinzip Sammelbandaufsätze.
Sie müssen aber nicht einzeln bibliographiert werden, da man in diesem
Falle den Band als ganzen zitieren kann.
Kongreßbeitrag
Je nachdem, wie man den Kongreß behandelt (s.o.),
ist der Kongreßbeitrag ein Sammelbandaufsatz oder ein
Zeitschriftenaufsatz (s. §1.1.1.2.1).
Wiederabdrucke
Zeitschriftenaufsätze werden manchmal in Sammelbänden
wiederabgedruckt. Aufsätze werden jedoch (anders als Bücher) in
Neuauflagen fast nie geändert. Daher werden sie unter dem ersten
Erscheinungsjahr und der ersten Publikationsstelle bibliographiert.
Information über Wiederabdrucke bringt man, für die private
Dokumentation, unter ‘Auflagen’ unter. Dort vermerkt man ggf. auch,
nach welcher
Fassung man zitiert.
Unpubliziertes und Halbpubliziertes
Hat ein nach 1968 erschienenes Werk keine ISBN oder ISSN, so ist es
keine Publikation. Phänomene dieser Art sehen manchmal auch sonst nicht
aus wie Publikationen – z.B. Vorlesungsmitschriften oder Tischvorlagen
von Vorträgen –; manchmal haben sie mindestens die akademische Würde
einer Publikation und sind halt bloß nicht publiziert – z.B.
Magisterarbeiten, Dissertationen, Habilitationsschriften,
Aufsatztyposkripte usw. (vor der Publikation) oder sog. “graue
Literatur” wie z.B. Arbeitspapiere von Universitätsinstituten oder
Forschungsprojekten sowie die Produkte von University Microfilms.
Der Unterschied ist vor allem für Bibliothekare und Buchhändler
wichtig, die sonst an der akkuraten bibliographischen Angabe eines
unpublizierten Werks verzweifeln (das können sie nämlich nicht
beschaffen). Manchmal machen die bibliographischen Angaben, z.B.
“Magisterarbeit Universität Erfurt”, den unpublizierten Status schon
deutlich. Sonst kann man den Publikationsstatus in der typographischen Form des
Titels verdeutlichen.
Solche Werke bibliographiert man je nach Selbständigkeit wie
Monographien oder Zeitschriftenaufsätze. Man nimmt tunlichst so viel
Information wie möglich auf, insbesondere auch solche, die auf dem Werk
gar nicht erscheint. Das betrifft vor allem das Herstellungsjahr (anstelle des Erscheinungsjahrs),
aber auch alle mögliche andere fehlende Information. Alle solche selbst
ergänzte Information setzt man in eckige Klammern (s.u. §2.3).
Sobald sie publiziert sind, sind die unpublizierten Fassungen nicht
mehr zitierfähig. Die publizierte Fassung muß dann einen Eintrag im
privaten Dokumentationssystem konstituieren. Die Vorpublikationsfassung
kann dort unter ‘Original’ vermerkt werden; man kann ihren Eintrag aber auch löschen.
Ähnliches gilt übrigens für
Internetpublikationen:
- Ist ein gegebenes Werk sowohl gedruckt als auch auf dem Internet
publiziert, so bibliographiert und zitiert man die Druckfassung. Hat man
tatsächlich eine online verfügbare Fassung benutzt, so kann man, wenn
man Sicherheit über die textuelle Identität hat, im bibliographischen
Eintrag so tun, als hätte man die Druckfassung benutzt. Das Faktum, daß
das Werk auch online verfügbar ist, kann man der bibliographischen
Angabe hinzufügen; z.B.:
Lehmann, Christian 2007, “Linguistic competence:
Theory and empiry.” Folia Linguistica 41:223-278. Online: https://www.christianlehmann.eu/publ/language_competence.pdf.
- Gibt es eine bestimmte Information nur online, so bibliographiert
man sie wie eine Monographie, also z.B.:
Lehmann, Christian 2009, Wissenschaftliche
Arbeitstechniken. https://www.christianlehmann.eu/ling/epistemology/techniques/index.html.
Konsultiert: 21.03.2009.
Der letztere Hinweis ist nötig, weil der Leser, der die Angabe
überprüfen will, vielleicht schon an nächsten Tag dort etwas anderes
findet.
Allgemeine Grundsätze
- Die vornehmste Informationsquelle für Druckwerke ist das Titelblatt (Frontispiz)
eines Buchs oder Aufsatzes sowie seine Rückseite. Letztere enthält in
Büchern des 20. Jh. auch den Wortlaut der CIP-Einheitsaufnahme der
Deutschen Bibliothek, die man normalerweise unbesehen abkupfern kann.1 Nur wenn diese
Informationsquellen nicht ausreichen, durchsucht man den Einband, die
letzte Seite und schließlich sogar das Vorwort nach Informationen. Eine
notorisch unzuverlässige Informationsquelle für Aufsätze ist das
Inhaltsverzeichnis der Zeitschrift bzw. des Sammelbandes.
- Alle Information ist absolut wörtlich zu übernehmen. Das
betrifft – mit der unter Nr. 4 genannten Ausnahme – auch die
Orthographie, inkl. Satzzeichen und Schriftmodifikationen wie
Kursivdruck von Teilen des Titels, und selbst Fehler. Letztere kann
man, wie in Zitaten, mit ‘[sic!]’
markieren.
- Bei fehlender Information sind zwei Fälle zu
unterscheiden:
- Die Information fehlt im Buch selbst: Dafür gibt es die
konventionellen Abkürzungen:
- ‘s.a.’ (lat. sine auctore “ohne Autor”)
- ‘s.ed.’ (lat. sine editore “ohne Herausgeber”)
- ‘s.a.’ (lat. sine anno “ohne Jahr”)
- ‘s.t.’ (lat. sine titulo “ohne Titel”)
- ‘s.l.’ (lat. sine loco “ohne Ort”)
- ‘s.ed.’ (lat. sine editore “ohne Verlag”).
Alle Zusätze zur in der Quelle enthaltenen Information setzt man (wie
in Zitaten) in eckige Klammern.
- Es liegt einem nicht das Buch selbst vor, sondern man verfügt
nur über Information aus zweiter Hand: Dann bezeichnet man die fehlende
Information mit einem privat konventionierten Zeichen und behebt das
Manko schnellstmöglich, da man die bibliographische Angabe so nicht
verwenden kann. Im dritten Jahrtausend lassen sich praktisch alle
Werke, die überhaupt die Mühe wert sind, auf dem Internet finden
und so die bibliographischen Angaben vervollständigen.
- Groß- und Kleinschreibung: Man befolgt die Regeln für
laufenden Text der jeweiligen Sprache. M.a.W. es ist nicht
erforderlich, den besonderen Großschreibungsregeln für englische Titel
Aufmerksamkeit zu schenken; sie werden auch von englischsprachigen
Autoren heute meist ignoriert. Ebenso irrelevant ist es, wenn Titel
insgesamt oder Teile davon in Majuskeln gesetzt sind.
- Abkürzungen: Man vermeidet rein deutsche Abkürzungen und
wählt stattdessen die internationalen, damit dieselben Angaben in
Publikationen verschiedener Sprache verwendbar sind. Das betrifft z.B. ‘eds.’ statt
‘Hrsgg.’ und ‘etc.’ statt ‘usw.’
Man unterscheidet die vollständige bibliographische Angabe eines
Werks von dem Hinweis auf das Werk. Die vollständige bibliographische
Angabe existiert in einem gegebenen Zusammenhang (einem Aufsatz, einem
Katalog, einem bibliographischen Dokumentationssystem) nur einmal. An
allen Stellen, wo auf das Werk verwiesen wird, wird nicht die
vollständige bibliographische Angabe wiederholt, sondern die Kurzzitierform benutzt. Näheres hierzu
im Abschnitt über Literaturhinweise.2
Inhaltliche Klassifikation
Wenn man einen Titel für die private wissenschaftliche Dokumentation
bibliographiert, nimmt man auch Information zu seinem Inhalt auf. Das
Abstract wird an anderer Stelle
behandelt. Ferner spezifiziert man für jedes Werk eine Menge von
genormten Schlagwörtern, so daß man es auch nach inhaltlichen
Suchkriterien wiederfinden kann. Wie man das technisch macht, wird an anderer Stelle behandelt.
1
In den Büchern des 21. Jh. steht dort hilfreicherweise lediglich ein
Verweis auf die Deutsche Nationalbibliografie.
2 Enthält allerdings die Bibliographie mehr als einen Aufsatz aus demselben Sammelband, so ist es ökonomischer, den Sammelband zu einem eigenen Eintrag zu erheben und in den bibliographischen Angaben der Aufsätze per Kurzzitierform auf diesen Eintrag zu verweisen.
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