Wir behandeln zuerst die Aufnahme eines Titels, also die einzelnen bibliographischen Daten. Davon trennen wir die typographische Darstellung, z.B. eines Eintrags in einer Bibliographie.

Bibliographische Angaben

Wir gehen zunächst die bibliographischen Angaben einzeln durch und kommen dann auf die allgemeinen Grundsätze der Titelaufnahme zurück.

Publizierte Literatur

Das Wichtigste, was man zuerst festzustellen hat, ist, ob das Schriftwerk, das man bibliographiert, überhaupt publiziert ist. Dafür gibt's seit 1968 ein knallhartes Kriterium:Hat das Werk (bzw. bei unselbständigen Publikationen: das enthaltende selbständige Werk) eine ISBN bzw. ISSN,so ist es publiziert; andernfalls nicht. Die International Standard Book Number (ISBN) identifiziert ein einzelnes Buch, die International Standard Serial Number eine Reihenpublikation, z.B. eine Zeitschrift. Sie ist auf der Rückseite des Titelblatts abgedruckt.

Selbständige Publikation

Eine selbständige Publikation ist eine solche, die im physikalischen Sinne selbständig ist, d.h. den Status eines Buchs hat.

Monographie

Eine Monographie ist ein Buch, das unter dem Namen seines Autors bzw. seiner Autoren veröffentlicht wird; sozusagen der einfachste Fall. Folgende Daten sind aufzunehmen:

Es folgen einige Angaben, die man für die eigene bibliographische Dokumentation aufnimmt, die aber normalerweise nicht in Bibliographien gesetzt werden:

Sammelband

Im Gegensatz zu einer Monographieist ein Sammelband ein Buch, das nicht unter dem Namen seiner Autoren, sondern unter dem des Herausgebers bzw. der Herausgeber erscheint. Diese haben Aufsätze mehrerer Autoren (manchmal auch eines einzigen Autors) gesammelt und geben sie in einem einzigen Buch heraus. Darunter können natürlich auch Aufsätze sein, die sie selbst verfaßt haben, so daß jemand gleichzeitig Herausgeber eines Sammelbands und Autor eines der enthaltenen Artikel sein kann. Die Titelaufnahme ist im Prinzip wie bei Monographien:

Zeitschriftenband

Eine Zeitschrift ist eine periodisch erscheinende Publikation, die Aufsätze enthält. Sie erscheint im einfachsten Falle in Jahrgängen, so daß es pro Jahr einen Band (engl. volume) gibt. Der Band kann übers Jahr, z.B. quartalsweise, in mehreren Heften (Faszikeln, engl. issue) herausgegeben werden. Es kann sein, daß jedes Heft einzeln paginiert ist; aber meistens wird ein Band durchpaginiert. Die Zeitschrift wird von Personen oder einer Institution herausgegeben und von einem Verlag veröffentlicht; aber solche Daten bleiben normalerweise über mehrere Jahrgänge konstant und werden nur von Bibliotheken aufgenommen.

Ein Band oder Heft einer Zeitschrift wird i.a. nicht als solcher/s bibliographiert. Es ist möglich (aber nicht notwendig) bei einem sog. Themenband bzw.Themenheft, d.i. ein Zeitschriftenband bzw. -heft mit einem eigenen Herausgeber und Titel, folglich ein Sammelband. Dann kann man wie bei §1.1.1.1.2 verfahren. Anstelle der Reihe gibt man dann an: “= Zeitschrift Dingsda, Bd. sowieso”.

Kongreßakten

Handelt es sich bei dem Kongreß bzw. seiner Publikation um ein einmaliges Ereignis oder ist die Tagung jedenfalls nicht als periodisch stattfindendes Ereignis bibliographisch etabliert, so werden die Akten (engl. proceedings) wie ein Sammelband separat unter ihren Herausgebern bibliographiert. Regelmäßig stattfindende Kongresse werden i.a. als Zeitschriften, ihre Akten als Zeitschriftenbände behandelt. D.h. man braucht die Akten eines periodischen Kongresses nicht separat zu bibliographieren; stattdessen dient der Name des Kongresses als Name der Zeitschrift.

Unselbständige Publikation

Eine unselbständige Publikation ist physikalischer Teil einer selbständigen Publikation, also Teil eines Buchs. Es ist im allgemeinsten Sinne ein Aufsatz/Artikel. Die wichtigste Unterteilung ist nach der Art von selbständiger Publikation, von welcher der Artikel ein Teil ist.

Zeitschriftenaufsatz

Bei einem in einer Zeitschrift erschienenen Aufsatz nimmt man folgende Daten auf:

Sammelbandaufsatz

Für den Anfang das Wichtigste an einem Sammelbandaufsatz ist, daß man ihn überhaupt bibliographisch aufnimmt. Ein Sammelband ist nicht als solcher zitierfähig, da die Herausgeber nicht die Autoren des Textes sind; zitierfähig ist nur der einzelne enthaltene Aufsatz.

Bei einem Sammelbandaufsatz nimmt man folgende Daten auf:

Auch Aufsätze in einem Essayband sind im Prinzip Sammelbandaufsätze. Sie müssen aber nicht einzeln bibliographiert werden, da man in diesem Falle den Band als ganzen zitieren kann.

Kongreßbeitrag

Je nachdem, wie man den Kongreß behandelt (s.o.), ist der Kongreßbeitrag ein Sammelbandaufsatz oder ein Zeitschriftenaufsatz (s. §1.1.1.2.1).

Wiederabdrucke

Zeitschriftenaufsätze werden manchmal in Sammelbänden wiederabgedruckt. Aufsätze werden jedoch (anders als Bücher) in Neuauflagen fast nie geändert. Daher werden sie unter dem ersten Erscheinungsjahr und der ersten Publikationsstelle bibliographiert. Information über Wiederabdrucke bringt man, für die private Dokumentation, unter ‘Auflagen’ unter. Dort vermerkt man ggf. auch, nach welcher Fassung man zitiert.

Unpubliziertes und Halbpubliziertes

Hat ein nach 1968 erschienenes Werk keine ISBN oder ISSN, so ist es keine Publikation. Phänomene dieser Art sehen manchmal auch sonst nicht aus wie Publikationen – z.B. Vorlesungsmitschriften oder Tischvorlagen von Vorträgen –; manchmal haben sie mindestens die akademische Würde einer Publikation und sind halt bloß nicht publiziert – z.B. Magisterarbeiten, Dissertationen, Habilitationsschriften, Aufsatztyposkripte usw. (vor der Publikation) oder sog. “graue Literatur” wie z.B. Arbeitspapiere von Universitätsinstituten oder Forschungsprojekten sowie die Produkte von University Microfilms.

Der Unterschied ist vor allem für Bibliothekare und Buchhändler wichtig, die sonst an der akkuraten bibliographischen Angabe eines unpublizierten Werks verzweifeln (das können sie nämlich nicht beschaffen). Manchmal machen die bibliographischen Angaben, z.B. “Magisterarbeit Universität Erfurt”, den unpublizierten Status schon deutlich. Sonst kann man den Publikationsstatus in der typographischen Form des Titels verdeutlichen.

Solche Werke bibliographiert man je nach Selbständigkeit wie Monographien oder Zeitschriftenaufsätze. Man nimmt tunlichst so viel Information wie möglich auf, insbesondere auch solche, die auf dem Werk gar nicht erscheint. Das betrifft vor allem das Herstellungsjahr (anstelle des Erscheinungsjahrs), aber auch alle mögliche andere fehlende Information. Alle solche selbst ergänzte Information setzt man in eckige Klammern (s.u. §2.3).

Sobald sie publiziert sind, sind die unpublizierten Fassungen nicht mehr zitierfähig. Die publizierte Fassung muß dann einen Eintrag im privaten Dokumentationssystem konstituieren. Die Vorpublikationsfassung kann dort unter ‘Original’ vermerkt werden; man kann ihren Eintrag aber auch löschen.

Ähnliches gilt übrigens für Internetpublikationen:

Allgemeine Grundsätze

  1. Die vornehmste Informationsquelle für Druckwerke ist das Titelblatt (Frontispiz) eines Buchs oder Aufsatzes sowie seine Rückseite. Letztere enthält in Büchern des 20. Jh. auch den Wortlaut der CIP-Einheitsaufnahme der Deutschen Bibliothek, die man normalerweise unbesehen abkupfern kann.1 Nur wenn diese Informationsquellen nicht ausreichen, durchsucht man den Einband, die letzte Seite und schließlich sogar das Vorwort nach Informationen. Eine notorisch unzuverlässige Informationsquelle für Aufsätze ist das Inhaltsverzeichnis der Zeitschrift bzw. des Sammelbandes.
  2. Alle Information ist absolut wörtlich zu übernehmen. Das betrifft – mit der unter Nr. 4 genannten Ausnahme – auch die Orthographie, inkl. Satzzeichen und Schriftmodifikationen wie Kursivdruck von Teilen des Titels, und selbst Fehler. Letztere kann man, wie in Zitaten, mit ‘[sic!]’ markieren.
  3. Bei fehlender Information sind zwei Fälle zu unterscheiden:
    1. Die Information fehlt im Buch selbst: Dafür gibt es die konventionellen Abkürzungen:
      • ‘s.a.’ (lat. sine auctore “ohne Autor”)
      • ‘s.ed.’ (lat. sine editore “ohne Herausgeber”)
      • ‘s.a.’ (lat. sine anno “ohne Jahr”)
      • ‘s.t.’ (lat. sine titulo “ohne Titel”)
      • ‘s.l.’ (lat. sine loco “ohne Ort”)
      • ‘s.ed.’ (lat. sine editore “ohne Verlag”).
      Alle Zusätze zur in der Quelle enthaltenen Information setzt man (wie in Zitaten) in eckige Klammern.
    2. Es liegt einem nicht das Buch selbst vor, sondern man verfügt nur über Information aus zweiter Hand: Dann bezeichnet man die fehlende Information mit einem privat konventionierten Zeichen und behebt das Manko schnellstmöglich, da man die bibliographische Angabe so nicht verwenden kann. Im dritten Jahrtausend lassen sich praktisch alle Werke, die überhaupt die Mühe wert sind, auf dem Internet finden und so die bibliographischen Angaben vervollständigen.
  4. Groß- und Kleinschreibung: Man befolgt die Regeln für laufenden Text der jeweiligen Sprache. M.a.W. es ist nicht erforderlich, den besonderen Großschreibungsregeln für englische Titel Aufmerksamkeit zu schenken; sie werden auch von englischsprachigen Autoren heute meist ignoriert. Ebenso irrelevant ist es, wenn Titel insgesamt oder Teile davon in Majuskeln gesetzt sind.
  5. Abkürzungen: Man vermeidet rein deutsche Abkürzungen und wählt stattdessen die internationalen, damit dieselben Angaben in Publikationen verschiedener Sprache verwendbar sind. Das betrifft z.B. ‘eds.’ statt ‘Hrsgg.’ und ‘etc.’ statt ‘usw.’

Man unterscheidet die vollständige bibliographische Angabe eines Werks von dem Hinweis auf das Werk. Die vollständige bibliographische Angabe existiert in einem gegebenen Zusammenhang (einem Aufsatz, einem Katalog, einem bibliographischen Dokumentationssystem) nur einmal. An allen Stellen, wo auf das Werk verwiesen wird, wird nicht die vollständige bibliographische Angabe wiederholt, sondern die Kurzzitierform benutzt. Näheres hierzu im Abschnitt über Literaturhinweise.2

Inhaltliche Klassifikation

Wenn man einen Titel für die private wissenschaftliche Dokumentation bibliographiert, nimmt man auch Information zu seinem Inhalt auf. Das Abstract wird an anderer Stelle behandelt. Ferner spezifiziert man für jedes Werk eine Menge von genormten Schlagwörtern, so daß man es auch nach inhaltlichen Suchkriterien wiederfinden kann. Wie man das technisch macht, wird an anderer Stelle behandelt.


1 In den Büchern des 21. Jh. steht dort hilfreicherweise lediglich ein Verweis auf die Deutsche Nationalbibliografie.

2 Enthält allerdings die Bibliographie mehr als einen Aufsatz aus demselben Sammelband, so ist es ökonomischer, den Sammelband zu einem eigenen Eintrag zu erheben und in den bibliographischen Angaben der Aufsätze per Kurzzitierform auf diesen Eintrag zu verweisen.

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