Eine Kurzzitierform ist ein Bezeichner (oder Name) eines in einer Bibliographie enthaltenen Werks. Sie besteht aus
- Nachnamen der Autoren bzw. Herausgeber, ggf. mit ‘&’ verbunden,
- Initial des Vornamens dieser Personen, falls zur Unterscheidung von Namensvettern nötig,
- Publikationsjahr des Werks,
- einer differenzierenden Sigle, falls das Bisherige im gegebenen Zusammenhang nicht ausreicht, ein Werk zu identifizieren (bei mehreren Werken desselben Autors aus demselben Jahr); das können in alphabetischer Reihenfolge durchlaufende Kleinbuchstaben oder der erste Buchstabe des ersten Hauptwortes des Titels des Werks sein.
In einem gegebenen Zitierzusammenhang ist jedes Werk durch diese Kurzziterform identifiziert. So verweist man z.B. auf den ersten Eintrag der Bibliographie dieses Skripts mit ‘Andermann et al. 2006’.
Die Kurzzitierform wird in folgenden Zusammenhängen verwendet:
- innerhalb eines bibliographischen Dokumentationssystems, z.B. um von einer Übersetzung auf das Original oder von einem Sammelbandaufsatz auf den Sammelband zu verweisen;
- in einer Bibliographie, wenn ein Eintrag auf einen anderen verweist, vor allem, wenn die Bibliographie mehrere Aufsätze aus demselben Sammelband enthält;
- im laufenden Text einer wissenschaftlichen Arbeit, wenn ein bibliographischer Verweis gegeben wird.
Falls auf bestimmte Seiten des Werks verwiesen wird, so folgt der Kurzzitierform ein geeignetes Satzzeichen (Doppelpunkt oder Komma) und die Seitenangabe. Also z.B.: Marx & Engels 1891:113-115. Weitere Verzierungen von Kurzzitierformen (Klammern drumherum, Komma drin, Namen in Kapitälchen usw.) sind überflüssig.