Die Bestandteile einer wissenschaftlichen Arbeit und ihre Anordnung sind maximal die folgenden:
Vorspann | Titelblatt | |
---|---|---|
Abstract | ||
Inhaltsverzeichnis | ||
Verzeichnisse von Abbildungen, Tabellen usw. | ||
Vorwort | ||
laufender Text |
1. Einleitung | 1.1. Gegenstand und Ziele der Arbeit |
1.2. Forschungsstand | ||
1.3. Theoretischer Rahmen | ||
1.4. Datenbasis und Methoden | ||
1.5. Vorausblick / Struktur der Arbeit | ||
2. Hauptteil | 2.1. Begriffsklärung | |
2.2. Empirischer Teil | ||
3. Zusammenfassung | ||
Nachspann | Register | |
Bibliographie | ||
Anhänge | Fragebögen, Daten (Quellenauszüge, quantitative Darstellungen ...) |
Der Teil 2 wird i.a. aus mehreren Abschnitten bestehen. Mit Ausnahme des Teils 2 können die Bezeichnungen obiger Teile auch als Kapitel- bzw. Abschnittsüberschriften in der Arbeit dienen.
Die vollständige Menge dieser Bestandteile wird nur in einer wissenschaftlichen Monographie vom Typ ‘Habilitationsschrift’ auftreten. Kleinere Arbeiten und erst recht unselbständige Publikationen enthalten normalerweise nur Teilmengen davon.
Für die Gliederung des Hauptteils der Arbeit gibt es eine allgemeine Richtschnur: Unterteile das Ganze in die kleinstmögliche Zahl von Teilen und wende dasselbe Prinzip rekursiv auf die Teile an (Ruiz 1976:75). Denn je kleiner die Anzahl der Kapitel auf derselben Gliederungsebene, desto größer ist die Chance, daß die Unterteilung einem einheitlichen Prinzip folgt.
In einer hierarchischen (Dezimal-)Gliederung gibt es einen Unterpunkt i.1 nur dann, wenn es auch einen Punkt i.2 gibt.
Normalerweise enthalten nur die hierarchisch niedrigsten Abschnitte Text. Anders gesagt, wenn es zu einem Kapitel i Abschnitte i.1, i.2 usw. gibt, dann verteilt sich der Text des Kap. i restlos auf die Unterabschnitte, d.h. es gibt keinen Text zwischen der Überschrift von i und der von i.1. Ein einleitender Absatz ist ausnahmsweise zugelassen. Was mehr ist, konstituiert einen neuen Abschnitt ‘i.1. Vorbemerkungen’ o.ä. Diese Regel rechtfertigt sich nicht nur aus dem systematischen Gliederungsprinzip, sondern sie dient auch dem praktischen Zweck, Querverweise auf Text mittels der Abschnittsnummern zu ermöglichen. Denn auf Text, der sich zwischen den Überschriften Nr. 5 und 5.1 befindet, kann man nicht mit “s. Kap. 5” verweisen.
Die Idee, den ersten Unterabschnitt von Kap. i als i.0 zu numerieren, ist von vorvorgestern. Moderne Textverarbeitungen bieten die Möglichkeit (mit Recht) nicht an.
Der Sinn eines Vorausblicks auf den nächsten Textabschnitt ist es, diesen zu kontextualisieren. Man gibt also an, welche Stelle der Abschnitt in der Systematik einnimmt und welche Funktion er in der Untersuchung hat. So begründet man gleichzeitig, warum es einen solchen Abschnitt geben muss und warum er an dieser Stelle kommt. Da es sich um “metakommunikative” Information handelt, fasst man sich kurz. Denn derartige Überlegungen sind zwar unabdingbar für gute Redaktion. Aber es genügt, dass sie sich in der Durchführung manifestieren; man muss nicht unbedingt zusätzlich explizit machen, dass man sie in der Tat angestellt hat.
Der Sinn einer Zusammenfassung ist, das Ergebnis eines Kapitels oder des ganzen Werks zu verdeutlichen. Dies ist insbesondere dann nötig, wenn viele Mosaiksteinchen zusammenzusetzen waren, um ein Gesamtbild zu erhalten, oder wenn eine gewundene Argumentation und Auseinandersetzung mit abweichenden Positionen und möglichen Hypothesen nötig war, um zum endgültigen Resultat zu gelangen. Wenn die Kapitel eines Werks aufeinander aufbauen, kann es sinnvoll sein, eine solche Zusammenfassung am Schluss jedes Kapitels zu bringen.
Diesen grundsätzlich nützlichen Aspekten wissenschaftlicher Redaktion entsprechen allerdings Unarten, die auf einer falschen Interpretation ihres Sinns beruhen. Wenn das Kapitel i systematisch in die Abschnitte i.1, i.2 und i.3 unterteilt ist, ist es überflüssig, vor i.1 zu sagen, dass i so unterteilt ist, dass i.1 (gemäß seiner Überschrift) den und den Gegenstand hat, i.2 hinwiederum (gemäß seiner Überschrift) jenen anderen Gegenstand hat, usw. Das entnimmt der Leser dem Inhaltsverzeichnis bzw. das merkt er ja, wenn er weiterliest.
Ganz ebenso ist es überflüssig, am Schluss des Kapitels i in Kürze zu wiederholen, was in den Subkapiteln i.1, i.2 und i.3 gestanden hat. Besonders in deskriptiven Arbeiten, wo systematische Darstellung von Fakten vor dem argumentativen Abwägen von Für und Wider Vorrang hat, gewinnt der Leser durch solche Zusammenfassungen keine zusätzliche Klarheit. Noch viel weniger muss er an das erinnert werden, was er soeben gelesen hat.
Diese Unarten laufen auf überhöhte Redundanz in der Informationsübermittlung, auch Zeilenschinderei genannt, hinaus. Wirklich notwendig in jeglicher wissenschaftlicher Arbeit sind nur der Vorausblick am Ende der Einleitung und die Zusammenfassung am Ende des gesamten Textes.