Sprachliches Handeln

Sprache ist kognitiv-kommunikative Tätigkeit, also jedenfalls eine Art von Tätigkeit. Vorkommen von Tätigkeit heißen Handlungen oder Akte. Vorkommen von Sprachtätigkeit sollten folglich Sprechakte heißen. Sie heißen jedoch zunächst allgemein Äußerungen. Eine Äußerung wird ein Sprechakt genannt nur im Hinblick auf seine Kategorisierung als eine bestimmte Art sozial relevanter Handlung; s. dazu den Abschnitt über performative Verben.

Das Wesensmerkmal einer Handlung, das sie von einem Vorgang unterscheidet, ist die Kontrolle: Der zentrale Partizipant eines Vorgangs ist nicht aktiv, der Vorgang findet an ihm statt oder widerfährt ihm. Eine Handlung dagegen hat einen Partizipanten (es muß nicht der zentralste sein), der die Situation kontrolliert, d.h. der es in der Hand hat, die Situation zustandezubringen, am Laufen zu halten und zu beenden. Im klarsten Falle bedeutet das, daß er die Situation plant und die Handlung absichtlich und bewußt ausführt.

Eine Handlung steht in einer teleonomischen Hierarchie. Sie verfolgt also ein Ziel und setzt dazu Mittel ein. Die Mittel können Vorgänge sein. Aber ein Vorgang ist nicht als solcher zielorientiert, sondern wird es erst, wenn er in einer teleonomischen Hierarchie steht.

All dies gilt auch für sprachliche Handlungen. Ihre obersten Ziele können im Bereich der Kognition und Kommunikation verbleiben; das gilt z.B. für manche Sprachtätigkeit im Rahmen von Wissenschaft. Sie können aber auch die Veränderung der Welt zum Ziel haben; das gilt z.B. für manche Sprachtätigkeit im Bereich der Politik.

Sprechhandlungen sind allerdings in bezug auf ihren Status als Handlungen ambivalent:

Diese Ambivalenz zeigt jedoch nur, daß Sprechen jedenfalls eine besondere Art von Handeln ist und deshalb im gewöhnlichen Sprachgebrauch manchmal allen anderen Arten von Handeln gegenübergestellt wird.

Sprechakte

Über Äußerungen als kommunikativen Akten walten soziale Konventionen. Die Arten von Zielen, die jemand durch Kommunikation verfolgen kann, sind in einer sozialen Gemeinschaft typisiert. Entsprechend gibt es Konventionen darüber, was man sagen muß, um ein solches konventionelles Ziel zu erreichen; bzw. zählt umgekehrt eine Äußerung mit bestimmten sprachlichen Eigenschaften als sozial relevante Handlung einer bestimmten Art. Wenn z.B. A zu B sagt: “Verzeihung!”, dann hat er sich nach den Konventionen der Sprachgemeinschaft entschuldigt. Wenn der Dekan will, daß die Sitzung des Fakultätsrats beginne, so kann er z.B. sagen: “Die Sitzung ist hiermit eröffnet.”; und sie ist dann tatsächlich eröffnet. Eine sprachliche Äußerung ist ein Sprechakt (oder eine Redehandlung), insofern sie nach den Konventionen der Sprachgemeinschaft als ein bestimmter Typ sprachlichen Handelns gilt. Beispiele sind die schon genannten Sprechakte des Dankens und des sich Entschuldigens.

Ein Sprechakt wird typischerweise durch ein Verb wie die soeben genannten bezeichnet. Eine relativ einfache Methode, die Menge der in einer Sprachgemeinschaft konventionellen Sprechakte festzustellen, besteht darin, unter den Kommunikationsverben die Menge der Sprechaktverben zu identifizieren. Eine exemplarische (längst nicht vollständige) Liste befindet sich anderswo.

Die Lehre von den Sprechakten wurde in Austin 1962 begründet und in Searle 1969 verfeinert. In einem Sprechakt lassen sich, im Sinne einer teleonomischen Hierarchie, die folgenden Ebenen unterscheiden (niedere teleonomische Ebenen zuerst):

Levels of the speech act (Searle 1969:24)
levelactcharacterizationexamples
1utteranceuttering words (morphemes, sentences)
2propositionalacts contributing to the constitution of a propositionreferring, predicating
3illocutionaryact constituted by some conventional communicative intentionstating, questioning, commanding, promising, etc.
4perlocutionaryeffect achieved in the heareroffend someone, comfort someone, drop a clanger ...

Die Logik dieser Hierarchie ist, daß man die Akte der niederen Ebenen nicht für sich ausführen kann, sondern daß sie nur Komponenten oder Aspekte eines Aktes der jeweils höheren Ebene sind.

Der Äußerungsakt setzt sich aus einer Menge von Operationen des Sprachsystems, darunter insbesondere grammatischer bzw. syntaktischer Operationen wie Nominalisierung oder Adverbialisierung, zusammen. Auf der Ebene zwei befinden sich die beiden Operationen, die für die Prädikatenlogik gebraucht werden. Linguistische Semantik setzt hier noch mindestens eine dritte Operation, die Modifikation, an.

Der illokutive Akt ist konstitutiert durch eine illokutive Kraft (~ Redehandlungswert), d.h. das kommunikative Ziel, das man nach den Konventionen der Sprachgemeinschaft mit einer solchen Äußerung erreichen kann. Man kann sich die illokutive Kraft als einen Operator auf oberster Satzbedeutungsebene vorstellen, der eine (modalisierte) Proposition in einen Sprechakt überführt.

B1.Mach das ja nicht noch einmal!
B2.Ich gebe es dir morgen zurück.

So kann B1 die illokutive Kraft einer Drohung und B2 die illokutive Kraft eines Versprechens haben. Allerdings gelten solche Äußerungen als solche Sprechakte nur unter Bedingungen, die in der Sprechsituation erfüllt sein müssen. Ein Versprechen z.B. gelingt nur, wenn nach allem, was in der Sprechsituation bekannt ist, der Sprecher imstande ist, sein Versprechen zu erfüllen. Wenn z.B. in der Situation, wo B2 geäußert wird, die Sprechaktteilnehmer schon wissen, daß der Sprecher gleich zu einem Interkontinentalflug aufbricht, so kommt kein Versprechen zustande.

Der perlokutive Akt schließlich ist z.T. vom illokutiven Akt und den systematischen Faktoren der Sprechsituation determiniert, resultiert z.T. aber auch aus Umständen, die sich systematischer Analyse entziehen. Er ist auch nicht immer das oberste kommunikative Ziel in der teleonomischen Hierarchie, sondern kann auch eine unbeabsichtigte Folge einer Äußerung sein; so z.B., wenn jemand mit einer Frage ins Fettnäpfchen tritt. Der perlokutive Akt ist also nicht mehr Gegenstand der Pragmatik (sondern evtl. der Kommunikationswissenschaft und Rhetorik). Für die Pragmatik dient der Begriff i.w. der Abgrenzung des Begriffs des illokutiven Aktes.

Wie aus der Tabelle hervorgeht, ist die Aussage nur einer der illokutiven Akte. Das ist eben der Akt, dessen Produkte wahr oder falsch im Sinne der Aussagenlogik sein können. Alle anderen Sprechakte, wie z.B. Fragen, Drohungen oder Taufen, verfolgen nicht das Ziel, ihre Proposition einer Beurteilung nach Wahrheit auszusetzen.


1 Das bezeugen auch zahlreiche Sprichwörter, Redensarten und geflügelte Worte: “Der Worte sind genug gewechselt; laßt mich auch endlich Taten sehen!” oder ital. “Tra il dire e il fare c'è in mezzo il mare.”

Literatur

Austin, John L. 1962, How to do things with words. The William James Lectures delivered at Harvard university in 1955. Cambridge, MA: Harvard University Press.

Searle, John R. 1969, Speech acts. An essay in the philosophy of language. Cambridge: Cambridge University Press (Dt.: Sprechakte. Ein sprachphilosophischer Essay. Frankfurt: Suhrkamp (Theorie), 1971).