Beim Ausfüllen des Online-Formulars für eine Überweisung passiert es immer wieder, dass eine “Fehlermeldung” auftaucht:

Bitte korrigieren Sie Ihre Eingabe! Zulässige Sonderzeichen sind: ...

Da wird einem dann gesagt, dass es nicht zulässig ist, korrektes Deutsch zu schreiben, sondern dass man sich festgesetzten Beschränkungen zu unterwerfen hat. Hieran ist zweierlei bemerkenswert:

1. Wenn man korrekt geschrieben hat, gibt es nichts zu “korrigieren”. Dies ist nichts weiter als eine Unverfrorenheit desjenigen, der das Webformular erstellt hat und der das Unvermögen des Geldinstituts dem Kunden anlasten will. Er wollte wohl etwas sagen wie “Leider können in diesem Feld nur folgende Zeichen verarbeitet werden: ...”

2. Tatsächlich ist die Deutsche Kreditwirtschaft in der Frage, welche Zeichen im SEPA-Formular zulässig sind, den Implementation Guidelines des European Payments Council gefolgt. Da heißt es im

§1.4 Character Set:

Der in der Europäischen Union “übliche” Zeichensatz ist also, oh Wunder, eine Teilmenge des ASCII-Zeichensatzes, der 1963 [sic!] in den U.S.A. entworfen wurde. Wozu für Überweisungen auf nationaler Ebene, also z.B. innerhalb Deutschlands oder Frankreichs, eine solche Beschränkung gut sein soll, bleibt dabei offen.

Weiter heißt es allerdings im §1.4:

However, there may be bilateral or multilateral agreements to support one or more sets of characters beyond the Latin character set referred to above.

Die Deutsche Kreditwirtschaft scheint diese Möglichkeit in der Vergangenheit glücklos verfolgt zu haben. Auf diesem Hintergrund ist der Ton ihrer Webmaster desto erstaunlicher.