Beantragung der Sterbeurkunde 10.09.2026

Seit Jahrzehnten reden unsere Parlamente und Regierungen über Vereinfachung der Bürokratie. Eine der größten Unverschämtheiten unserer Verwaltung in diesem Zusammenhang besteht darin, dass sie immer und immer wieder vom Bürger die Vorlage von Dokumenten verlangt, die die Verwaltung selbst ausgestellt hat und die sie jederzeit verfügbar haben müsste. Hier ein repräsentatives Beispiel:

"Lebte der oder die Verstorbene in einer Ehe, dann muss die Eheurkunde und gegebenenfalls ein Nachweis über die Auflösung vorgelegt werden. Wenn die verstorbene Person verwitwet war, wird neben dem Personalausweis, der Geburtsurkunde und Heiratsurkunde auch die Sterbeurkunde des Partners benötigt." (https://www.amtlich-einfach.de/DE/ThemenBuerger/FamilieGesellschaft/Tod/Tod_node.html, 13.12.2020)

Dass die Heiratsurkunde benötigt wird, kann man in dem Fall nachvollziehen, wo die Hinterbliebenen den Verstorbenen in der Grabstätte seines verstorbenen Ehegatten bestatten wollen. Für die Notwendigkeit, dessen Sterbeurkunde vorzulegen, fehlt jede rationale Begründung. In einer Demokratie sind Verwaltungsvorschriften zu begründen. Für diese absurde Vorschrift wird nirgends eine Begründung geliefert.