Während bibliographische Angaben bis Mitte des 20. Jh. noch in einem Karteikasten gehalten wurden, werden sie jetzt in erster Linie in einer Datenbank gehalten. Dort spielt Typographie keine Rolle. Sie wird erst relevant, wenn eine bibliographische Angabe gedruckt wird, z.B. als Teil einer Bibliographie. Wie dann die einzelnen bibliographischen Daten arrangiert und typographisch ausgezeichnet werden, dafür gibt es eine Fülle von Konventionen, die zwischen den nationalen Traditionen, den akademischen Disziplinen, den Verlagen und Herausgebern variieren.
Wichtig ist in jedem Falle, daß man der Form der bibliographischen Angabe entnehmen kann, ob es sich um eine selbständige oder unselbständige Publikation handelt. Diesem Zweck dient eine weithin befolgte Konvention, wonach der Titel einer selbständigen Publikation kursiv gesetzt wird. Das betrifft definitionsgemäß Titel von Büchern, von Zeitschriften und von Kongressen. Hier folgen ein paar spezifischere Empfehlungen für Konventionen, die weithin befolgt werden und jedenfalls funktionieren.
Der einzelne bibliographische Eintrag hat folgende Struktur:
Nachname, Vorname Jahr, Titel. Publikationsstelle. Zitiert nach: Auflage.
Oder:
Nachname, Vorname. Titel. Publikationsstelle. Auflage, Jahr.
Bei Sammelbänden ist auch möglich:
Titel, hrsg. von ...
Nicht-erste Autoren bzw. Herausgeber werden oft in normaler Reihenfolge, also ‘Vorname Nachname’ angegeben. Das erschwert jedoch die Orientierung und die alphabetische Ordnung.
Die ganze bibliographische Angabe wird als hängender Absatz formiert, d.h. nicht-erste Zeilen des Eintrags werden eingerückt. Dann ist zwischen Einträgen kein größerer Durchschuß nötig.
Die Anordnung einer Bibliographie wird anderswo behandelt.
Beispiele für alles hier Erläuterte findet man reichlich in der Bibliographie dieses Skripts sowie in den Bibliographien der anderen Skripte.
1 ‘Interpunktion’ soll hier besagen ‘Komma, Punkt, Doppelpunkt, Semikolon ...’, d.h. ein Satzzeichen, das als Grenzsymbol dient.
2 Band und Seiten gehören jedenfalls an den Schluß der Angaben zu einer unselbständigen Publikation. Sie mitten in die bibliographische Angabe des enthaltenden Sammelbandes zu setzen – z.B. zwischen dessen Titel und Publikationsstelle – ist widersinnig.