Ein Zitat ist die wörtliche Wiedergabe eines Textes, der so schon vor dem zitierenden Text bestanden hat, normalerweise also eines publizierten Textes. Zitate sind in wissenschaftlichen Texten sparsam zu verwenden, aus ähnlichen Gründen, aus denen Literaturreferate auf das Notwendigste zu beschränken sind. Das Kriterium der Notwendigkeit eines Zitats ist: es ist unmöglich, das, was die Quelle sagt, zu kondensieren oder besser zu sagen. Solche Fälle sind selten, denn der Quellautor hat seinen Text nicht geschrieben, damit er in den Kontext des Zitierenden paßt. In allen anderen Fällen genügt ein Literaturhinweis. Texte, in denen Zitate überhand nehmen, verraten in erster Linie mangelnde Eigenleistung des Zitierenden.

  1. Wörtlich Zitiertes kann man im Layout auf zwei Weisen behandeln: Die erste Möglichkeit wird man bei kurzen Zitaten (nicht länger als zwei Zeilen), die zweite bei längeren vorziehen.
  2. Dem Zitat folgt in jedem Falle (normalerweise in Klammern) die Quellenangabe in Form eines Literaturhinweises, der jedenfalls auch die Seite(n) angibt.
  3. Die Standards, die für die Veränderung von zitiertem Text durch den zitierenden Autor gelten, werden seit einiger Zeit sehr eng ausgelegt. Dies dient natürlich dem Schutz des zitierten Autors. Im Prinzip ist keinerlei Veränderung statthaft, nicht einmal die Korrektur eines Druckfehlers oder die Anpassung der Initiale an den Zitierkontext. Alles, was der Zitierende einfügt, wird in eckige Klammern gesetzt. Wenn also in der Vorlage steht:
    Mir scheint, daß es weiterer Klärung bedarf.
    dann kann der Zitierende entweder
    “Mir scheint, daß es [scil. das Problem] weiterer Klärung bedarf.”
    oder
    “Mir scheint, daß es [das Problem] weiterer Klärung bedarf.”
    oder
    “Mir scheint, daß [das Problem] weiterer Klärung bedarf.”
    schreiben.
  4. Die Typographie des Originals ist im Rahmen der Möglichkeiten unverändert zu belassen. Das gilt insbesondere für schlichte vs. kursive vs. fette Schrift. Verändert man typographische Auszeichnungen, so gibt man es wie folgt an:
    “Mir scheint, daß es weiterer [Fettdruck CL] Klärung bedarf.”
    Man schreibt also nicht “Fettdruck vom Autor”, “eigene Hervorhebung” oder ähnlichen Unsinn, sondern identifiziert den Verursacher durch seine Initialien. Unter Umständen kann es sinnvoll sein, auf diese Weise auch auf typographische Hervorhebungen im Original hinzuweisen.
  5. Die Auslassung von Teiltext aus dem Zitat ist erlaubt unter der Bedingung, daß sie den Sinn nicht verändert. Sie wird durch ‘...’ bezeichnet. In englischer Literatur ist es üblich, auch diese noch in eckige Klammern zu setzen, weil theoretisch ja auch das Original drei Punkte enthalten könnte. Freilich könnte das Original auch eckige Klammern enthalten ...
    Das Zitat ist ein Ausschnitt aus einem Text, hat dort also vorangehenden und folgenden Kontext. Daß der Zitierende den wegläßt, versteht sich von selbst und stellt keine Auslassung dar. Am Anfang und Ende eines Zitats werden also keine Auslassungspunkte benötigt. Die Zitierweisen
    “[...] Korrektur eines Druckfehlers [...]”
    bzw.
    “... Korrektur eines Druckfehlers ...”
    (als Zitat aus dem Text unter #3 oben) sind also gleichermaßen sinnfrei; es genügt völlig:
    “Korrektur eines Druckfehlers”.
  6. Enthält das Zitat eine Merkwürdigkeit – einen Fehler, etwas Unerhörtes o.ä. –, so macht man mit ‘sic!’ (“so”) darauf aufmerksam. Z.B.:
    “Johann Wolfgang Schiller [sic!] ist der größte Lehrmeister unserer Nation.” (Nietzsche 1863:17)
    Damit geht man aber sparsam um. Es ist eine Unart, alles, was einem am zitierten Text mißfällt, mit ‘sic!’ zu verzieren.
  7. Man zitiert nicht aus zweiter Hand, sondern sucht die originale Quelle auf. Ist das nicht möglich, so schreibt man wie folgt: “Müller 1773:28 ap.1 Habermas 1994:14”. Das bedeutet: Die ursprüngliche Quelle des zitierten Textes ist Müller 1773:28; aber das habe ich nicht gesehen, sondern ich gebe ihn so wieder, wie ich ihn in Habermas 1994:14 zitiert vorfinde.
  8. Ein Zitat ist, wie gesagt, gerechtfertigt, wenn man es nicht besser sagen kann. Daher gibt man Zitate, wenn möglich, in der Originalsprache wieder. Nimmt man an, daß erhebliche Teile der Leserschaft diese nicht beherrschen, so gibt man die Übersetzung in einer Fußnote bei.

1 lat. apud “bei”; oder noch formeller: “Müller 1773:28 (n.v., ap. Habermas 1994:14)”, wo ‘n.v.’ = lat. non vidi “ich habe es nicht gesehen” ist.