Referate des Inhalts wichtiger Werke haben genau einen angemessenen Platz in einer wissenschaftlichen Arbeit: in dem einleitenden Abschnitt über den Forschungsstand (Ausnahme s.u.). Und auch dort haben sie die Form pointierter und kontextualisierter Zusammenfassungen. Manche Handbücher zu den Methoden wissenschaftlichen Arbeitens empfehlen zu Beginn des eigenen Werks ausgiebige Referate der Positionen, die in der fürs Thema relevanten Literatur eingenommen werden. Ein solches Vorgehen ist grundsätzlich nicht zu empfehlen und außerhalb des erwähnten Abschnitts, also im Hauptteil der Arbeit, überhaupt fehl am Platze:

Daher entwickelt man im Hauptteil der Arbeit die gesamte Argumentation und die Diskussion entgegengesetzter Hypothesen gänzlich in eigenen Worten, in denen etwaige Referate aufgehoben sind. Auf Gedanken von anderen macht man mit einer Fußnote oder einfach bloß einem Literaturhinweis aufmerksam.

Die einzige Ausnahme von dem genannten Prinzip bilden naturgemäß Literaturberichte und wissenschaftsgeschichtliche Arbeiten (der oben erwähnte Abschnitt zum Forschungsstand ist im Grunde ein Literaturbericht in nuce). Hierfür gilt:


1 “Durch die Krise wird die Forderung nach Begründung, Argumentation, Beweisführung gestellt, und unbegründete Standpunkte brauchen weder referiert noch widerlegt zu werden: sie werden von selbst absterben.” (Hjelmslev 1968:10)