Bedeutungsentlehnung (oder semantische Entlehnung oder Begriffsübernahme) ist wie folgt definiert: In der Gebersprache LG gibt es einen Ausdruck AG, zu dessen Bedeutung die semantischen Aspekte S1 und S2 gehören. Die Nehmersprache hat einen Ausdruck AN, zu dessen Bedeutung ebenfalls S1 gehört (der folglich insoweit bereits zu AG übersetzungs“äquivalent” ist). Dann ist Bedeutungsentlehnung die Assoziation von AN mit S2.