Lat. ad hoc bedeutet wörtlich “zu diesem”; gemeint ist “eigens für den vorliegenden Fall”. Man kennzeichnet damit eine (wissenschaftliche) Annahme oder Erklärung, die nicht auf allgemeinen Prinzipien basiert und dadurch motiviert ist, sondern bloß für den vorliegenden Fall angeführt wird. Wenn ‘p’ von A als Erklärung angeführt, von B aber für eine ad-hoc-Erklärung gehalten wird, löst es bei B die Frage aus: “Ja, aber was macht mir plausibel, daß ‘p’?”.
Z.B. wird der von brauchen abhängige Infinitiv in der Hochsprache mit zu, in der Umgangssprache jedoch direkt angeschlossen. Das kann man wie folgt erklären: brauchen geht in der Umgangssprache in die Klasse der Modalverben über. Modalverben nehmen bekanntlich den abhängigen Infinitiv direkt.
Die Erklärung löst die Frage aus: Ja, aber woran sehen wir, daß brauchen in die Klasse der Modalverben übergeht? Solange diese Behauptung durch weiter nichts gestützt wird, als daß es eben in der Umgangssprache den Infinitiv ohne zu regiert, ist die Erklärung (logisch möglich, aber) ad hoc.
Im Falle dieses Beispiels gibt es tatsächlich eine Fülle weiterer Indizien dafür, daß die Erklärungsbehauptung zutrifft (brauchen flektiert wie ein Modalverb, steht in teilweise komplementärer Verteilung zu dem Modalverb müssen usw.). Wenn es solche weitere Evidenz nicht gäbe, wäre die Erklärung eine ad-hoc-Erklärung.